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Quelle: JuraForum.de-Disclaimer | Online PR mit Connektar.de

Zur Vermeidung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und den daraus entstehenden Kosten bezüglich der Geltendmachung der urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Ansprüche, bitten wir uns umgehend zu kontaktieren. Im Vorfeld sagen wir bereits hier verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würden wir wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurückweisen. In diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen werden wir mit einer negativen Feststellungsklage beantworten.

Und noch etwas:

Es kommt immer wieder vor, das Leute meinen ich MÜSSE ihr Auto umrüsten wenn sie mir den Auftrag erteilen. Selbst nach einer Anzahlung steht es mir jederzeit zu den Auftrag abzulehnen. Das kommt zwar selten vor, aber wie gesagt - ich möchte das Ganze stresssfrei betreiben! Und bahnt sich solcher an, ist Feierabend - Geld zurück und Ende. Bisher kann man diese Fälle aber an einer Hand abzählen, also keine Panik :-)

Beispiele warum: Meine Vorgaben zur Auftragserfüllung haben dem Kunden nicht gepasst - wären seiner Meinung nach unüblich. OK, mag sein - dann wird er eben nicht mein Kunde.

Oder es gibt im Vorfeld ein ewiges hin/her, Versprechungen des Kunden werden nicht eingehalten (AZ nicht fristgerecht zB), dann hätte ich auf ein Mal einiges verschwiegen - wer meine Beratungsgespräche kennt, weiß das da nix verschwiegen wird....

 

Auch ein Thema - ich muss mit einem Fz fahren :-) Dabei wird es uU schmutzig weil es zB regnet. Sicher kann man erwarten, das ich meine Arbeitsspuren beseitige, keine Frage. Aber nicht, das ich jedes Fz vor Rückgabe wasche...... Sie schmunzeln? Es gibt wirklich Leute, die glauben weil ihr Vertragshändler das nach jedem KD tut (und natürlich versteckt berechnet) müsse ich das auch. 

Es gibt aber auch Autos, die wasche ich BEVOR ich anfange zu arbeiten.....oft muss man bei denen auch noch Benzin tanken weil die Reservelampe schon leuchtet.

 

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, in meinem Fall Hauptsächlich Gasanlagen betreffend,

Kostenvoranschläge

(Kfz-Reparaturbedingungen - empfohlen vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Bonn)

Kfz-Reparaturbedingungen - bzw Bedingungen für die Umrüstunge eines KFZ auf LPG

I. Auftragserteilung

1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben

sind die zu erbringenden Leistungen zu

bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche

Fertigstellungstermin anzugeben.

2. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.

3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge

zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten

durchzuführen.

II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer

im Auftragsschein auch die Preise, die bei

der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum

Ansatz kommen.

Preisangaben im Auftragsschein können auch durch

Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen

der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge

erfolgen.

2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe,

so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages;

in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile

jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen

Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen

Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach

seiner Abgabe gebunden.

Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten

Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden,

wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.

Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag

erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag

mit der Auftragsrechnung verrechnet und der

Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur

mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten

sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die

Umsatzsteuer angegeben werden.

III. Fertigstellung

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich

als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin

einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang

gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt

dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer

unverzüglich unter Angabe der Gründe einen

neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

2. Aufgrund der Eigenart im Autogasumrüstgewerbe, sind die

im Angebot angegebenen Tankmaße als "in etwa" anzusehen - gewisse Größenabweichungen sind Aufgrund Verfügbarkeit/Hersteller hinzunehmen. Wünscht ein Kunde explizit ein bestimmtes Fabrikat/Größe, muss er uU mit Preisaufschlägen und Liefer/Terminverzögerungen rechnen.

3. Sonderwünsche die der Auftraggeber nach Abgabe des Fz äußert,

werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin

infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne

eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf

Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung

zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht

zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung

von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines

Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet,

den Auftraggeber über die Verzögerungen zu

unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

IV. Abnahme

1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den

Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers,

soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Umrüstgegenstand

innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige

und Aushändigung oder Übersendung

der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme

kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten

Gebrauch machen.

Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages

ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.

3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die

ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der

Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers

auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten

und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des

Auftraggebers.

V. Berechnung des Auftrages

1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für

jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung

sowie für verwendete Teile und Materialien jeweils

gesondert auszuweisen.

Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung

des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine

Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden

bleibt unberührt.

2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages

ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme

auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich

zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind. Das üblicherweise per mail zugestellte Angebot ist unverbindlich.

3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren

setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder

Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils

entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die

Wiederaufbereitung unmöglich macht.

4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens

des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung

seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen

nach Zugang der Rechnung erfolgen.

Vl. Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen

sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und

Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur

Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1

Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung

oder Übersendung der Rechnung.

2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der

Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung

des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger

Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er

nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus

dem Reparaturauftrag beruht.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung

eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Vll. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus

dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund

des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen

zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen

aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen

und sonstigen Leistungen geltend gemacht

werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in

Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der

Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht

nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger

Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem

Auftraggeber gehört.

Vlll. Sachmangel

1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln

verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes.

Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand

trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm

Sachmängelansprüche in dem in den Ziffern 4 bis 5

beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei

Abnahme vorbehält.

Die Höhe der Haftung bei Sachmängeln beschränkt sich auf die Summe der Rechnung.

2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender

oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist

der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen

Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen

oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages

in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen

beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche

des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem

Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber

(Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen

Bestimmungen.

3. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der

Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben

weitergehende Ansprüche unberührt.

4. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt

folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber

beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei

mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem

Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den

Eingang der Anzeige aus.

 

c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile

kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist

des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund

des Auftrags geltend machen.

 

IX. Haftung

1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen

nach Maßgabe dieser Bedingungen für

einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig

verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit

nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden,

beschränkt-: Die Haftung besteht nur bei Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei

Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden

begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber

für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene

Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)

gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige

damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B.

höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis

zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das

Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des

Auftragsgegenstandes verursacht worden sind. Die

Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren

(einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und

Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen,

die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind,

ist ausgeschlossen.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers

bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers

bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus

der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos

und nach dem Produkthaftungsgesetz

unberührt.

3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen

Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen

des Auftragnehmers für von ihnen durch

leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

X. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate

nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes

geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das

Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren

Bezahlung vor.

Xl. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren)

(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht

von nicht mehr als 3,5t)

1. Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag kann der Auftraggeber

oder, mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer

die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle

des Kraftfahrzeughandwerks oder -gewerbes

anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich

nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.

2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der

Rechtsweg nicht ausgeschlossen .

3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung

für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach

deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien

auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt

wird.

5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen,

wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der

Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens

beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber

kostenlos.

Xll. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche

aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich

Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher

Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland

hat. nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder

sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum

Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Speziell auf das Thema LPG Umrüstung muss ich ergänzend hinzufügen:

 

AGB Umrüstung auf Autogas (LPG), Fahrzeug Reparatur

 

  1. Angebot / Auftrag

    Ein Angebot / Auftrag ist immer über eine komplette Autogasanlage inkl. Einbau.

    Die komplette Anlage besteht aus einem Motorkit, Gastank, Befüllanschluss, Tankadapter Deutschland, Abgasgutachten oder R115 (wenn nötig), GSP, Tüv Eintragung (wenn nötig) Der Umrüstpreis ist inkl. MwSt.

    Mit Überweisung der Anzahlung und somit Auftragserteilung stimmt der Kunde den AGBs zu. Eine evtl Stornierung berechtigt den Umrüstbetrieb eine Unkostenpauschale einzubehalten

     

  2. Gastank

    Der Gastank (Multiventiltank) wird nach Kundenwunsch soweit möglich anstelle des Reserverad in der Reserveradmulde, unter dem Fahrzeug oder als Zylindertank verbaut.

     

  3. Befüllanschluss

    Der Befüllanschluss wird, wenn technisch möglich, unter der originalen Benzintankklappe verbaut. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Befüllanschluss im Stoßfänger oder im unteren Bereich des Seitenteils montiert.

     

  4. Kraftstoffwahlschalter

    Der Kraftstoffwahlschalter (Umschalter) wird, wenn nicht anders abgesprochen, im Armaturenbrett verbaut.

     

  5. OBD Anschluss

    Bei einigen Fahrzeuge benötigt die Autogasanlage einen OBD (Onboard Diagnose) Anschluss. Bei diesen Fahrzeugen kann kein weiteres Zubehör an dem OBD Anschluss betrieben werden.

    Sollte dies dennoch nötig sein, z.b. elektronischem Fahrtenbuch, muss ein OBD Erweiterungssatz verbaut werden. Dies ist Aufpreispflichtig!

 

 

  1. LPG dient in erster Linie zur Senkung des Schadstoff Ausstoß (CO2) und zur Senkung der Kraftstoffkosten.

    Autogas auch LPG genannt, ist derzeit die preisgünstigste Alternative zum Benzin- oder Dieselbetrieb.

    Man findet ein flächendeckendes Tankstellennetz in Deutschland, sowie in vielen anderen Ländern der EU.

     

  2. Vor dem Einbau einer Gasanlage

    Der Kunde versichert das der Motor sich im einwandfreien Zustand befindet.

    Der Umrüster macht eine kostenlose Fehlerdiagnose über die Onboard Diagnose.

    Der Umrüster kann bei diagnostizierten Motor Problemen den Einbau verweigern.

     

  3. Otto-Motoren

    Generell sind Otto Motoren für den Benzinbetrieb konzipiert.

    Das heißt, dass nicht jeder Motor uneingeschränkt für den Autogasbetrieb geeignet ist.

    Bei ungeeigneten Motoren muss ein Ventilschutzsystem mit verbaut werden.

    Dieses System hat einen Additiv Behälter, der vom Kunden auf Füllstand überwacht werden muss. Dies Systeme sind Aufpreispflichtig!

     

  4. Betrieb mit Autogas LPG

    Beim fahren mit Autogas sollten Höchst Drehzahlen und Vollgasfahrten vermieden werden.

    Bei ungeeigneten Motoren die mit einem Ventilschutzsystem ausgerüstet worden sind, wird wenn möglich, ab einer Drehzahl von ca. 4500 U/min Softwaretechnisch auf Benzin umgeschaltet oder Benzin beigemischt.

    Sonst sind Ventil, Ventilsitz und Zylinderkopfschäden möglich.

     

  5. Werksgarantie

    Die Werksgarantie kann zumindest für den Motor verloren gehen !

    Optional kann eine Motor Garantieversicherung abgeschlossen werden.

    (das Fahrzeug darf nicht älter als 7 Jahre sein und nicht mehr als 130 Tkm gelaufen haben)

     

  6. Gewährleistung

    Eine Gewährleistung besteht für 24 Monate (bei Prins 36 Monate) auf alle Komponenten der Autogas Anlage.

    (Hersteller Abhängig auch mit Km Begrenzung)

     

  7. Kontrolle der Gasanlage

    Die Kontrolle der Gasanlage muss nach Hersteller Vorschrift durchgeführt werden.

    (Garantieverlust)

    Eine regelmäßige Inspektion des Fahrzeugs und der Gasanlage gewährleisten lange Freude an dem Umgerüsteten Fahrzeug.

     

  8. Ventilspiel und Zündanlage

    Bei Motoren ohne hydraulischem Ventilspielausgleich muss das Ventilspiel eventuell öfter als vorgesehen kontrolliert und eingestellt werden.

    Da die Zündanlage etwas mehr beansprucht wird, kann ein verkürzter Wechselintervall der Zündkomponenten oder spezielle Hardware zB Zündkerzen fällig werden.

     

  9. Mehrverbrauch

    Durch unterschiedliche Autogas Qualitäten der Tankstellen und deren Mischungen, sowie unterschiedlichen Jahreszeiten, kann es zu einem Mehrverbrauch bis 25% kommen.

    (in der Regel ca.10-15%)

     

  10. Benzintank

    Der Benzintank Ihres Fahrzeugs, sollte immer mindestens zu ¼ gefüllt sein, um Schäden an der Benzinpumpe zu vermeiden. (Kühlung der Benzinpumpe)

    Mindestens alle 3-4 Monate sollte Benzin nachgetankt werden, um einer Alterung des Benzin vorzubeugen.

     

  11. Motorwäsche

    Eine Motorwäsche ist zu vermeiden, um empfindliche Elektronische Bauteile nicht zu beschädigen. (Garantieverlust)

     

  12. Die Schadstoffklasse wird nicht beeinflusst.

    In manchen Fällen, senken sich die Kosten der KFZ Steuer.

     

  13. Hauptuntersuchung

    Zur Hauptuntersuchung (Tüv) ist eine GAP/GWP fällig. (Gasanlagen Prüfung)

     

     

     

  14. Probleme nach der Umrüstung

    Sollten nach der Umrüstung unvorhersehbare Probleme auftreten, hat der Umrüstbetrieb das Recht zur nötigenfalls auch mehrmaligen Nachbesserung.

    Der Kunde hat hierzu das Fahrzeug zum Umrüstbetrieb zu verbringen.

    Lackschäden oÄ müssen bei der Fz Abholung reklamiert werden – spätere Beanstandungen werden abgelehnt. Bei der Übergabe wird das Fz begutachtet und vorhandene Schäden protokolliert.

     

  15. Unlösbare Probleme

    Wenn es während der Garantiezeit zu unlösbaren Problemen mit der Gasanlage kommt, wird der kostenlose Rückbau der Anlage durch den Umrüstbetrieb angeboten

    Die Rücknahme der Autogasanlagen Komponenten ist freiwillig, der Preis der Komponenten ist Verhandlungssache.

     

  16. Haftung

    Der Umrüstbetrieb übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eventuelle Schäden am Motor, dessen Anbauteile, Katalysator, Lambdasonden oder Motorelektronik.

    Ottomotoren sind für den Betrieb mit Benzin ausgelegt, daher liegt die Haltbarkeit beim Betrieb mit LPG nicht im Einflussbereich des Umrüstbetriebes.

     

  17. Bezahlung

    Bei Fahrzeug Abholung ist die Rechnung für die Autogas Umrüstung oder Reparatur in Bar Vorabüberweisung oder per EC Zahlung (sofern möglich) sofort fällig.

    Kann die Rechnung nicht bezahlt werden, hat der Umrüstbetrieb (die Werkstatt) ein Zurückbehaltungsrecht und auch ein Pfandrecht. Dies bedeutet das der Umrüstbetrieb (die Werkstatt), dass Fahrzeug nicht heraus geben muss, so lange die Rechnung nicht bezahlt worden ist.

 

Viel Text...aber muss wohl, manche Leute brauchen das. Auch hier gilt das oG in Bezug auf Kostentreiber durch Abmahnungen. Auf Wunsch gibt es selbstverständlich auch einen schriftlichen Werkvertrag - aber ganz ehrlich? Pocht jemand beharrlich auf sowas vergeht mir die Lust.....Erfahrung.